Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal ist während der Schwangerschaft eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung durch Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

– 1. Screening: 9. – 12. SSW
– 2. Screening: 19. – 22. SSW
– 3. Screening: 29. – 32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen kann die Entwicklung des Kindes sehr gut beurteilt werden. Bei in seltenen Fällen auftretenden Entwicklungsstörungen des Kindes oder unklaren Ultraschallbefunden, kann im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und ggf. eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

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Überschrift H3.

Und dazu ein wenig Text.