Krebsfrüherkennung

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß der „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

ab 20 Jahren:
Inspektion und Tastuntersuchung des inneren Genitale, Krebsfrüherkennungsabstrich vom Gebärmutterhals

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Wahlleistungen, die Ihre Gesundheitsvorsorge optimieren, sind:

vaginale Ultraschalluntersuchung (Vaginalsonografie)
Durch die Vaginalsonografie können oftmals Veränderungen an den inneren weiblichen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden, z.B. Eierstockszysten, Schleimhautwucherungen oder Muskelknoten in der Gebärmutter (Polypen, Myome)

Brustultraschall (Mammasonografie)
Durch die Mammasonografie können nicht tastbare Brusttumore z.B. Brustkrebs im Frühstadium entdeckt werden

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Überschrift H3.

Und dazu ein wenig Text.