Blutuntersuchungen
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich empfohlen sind ferner ein Suchtest auf sexuell übertragbare Krankheiten (HIV (AIDS), Chlamydien, Lues) und eine Rötelnantikörperbestimmung (bzw. der Nachweis eines vollständigen Röteln-Impfstatus).
Zwischen 24.-und 28. SSW wird ein Blutzuckerbelastungstest durchgeführt. Hier wird, nachdem Sie eine Zuckerlösung getrunken haben, eine Blutentnahme durchgeführt, um eine eventuell versteckte Zuckererkrankung zu entdecken. Ein sogenannter Gestationsdiabetes kann ernsthafte Folgen für Mutter und Kind haben.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuelle bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte während der Geburt oder beim Stillen zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.